1550,00 € (kann auch für Tagespflege genutzt werden)
Kurzzeitpflege
1550,00 €
Bei Vorliegen einer Pflegestufe zahlt die Pflegekasse nach genutzten Tagen. Wenn Sie Pflegegeld erhalten oder einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, zahlt die Pflegekasse
zusätzlich noch einmal 50% nur für die Tagespflege! (sogenannte 150% Regelung)
die Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI
(100 € oder 200 €) können zur Tagespflegenutzung eingesetzt werden.
Betreuungsleistungen können Sie auch ohne Pflegestufe erhalten! Im Bedarfsfall unterstützt das Amt für Arbeit und soziale Sicherung die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege, nach dem Sozialgesetzbuch. Die Mitarbeiter der SenioriTa beraten Sie gern!